Wir beraten und betreuen Sie bei allen Geschäften rund um Ihren Grundbesitz, von der großen Portfoliotransaktion über Bauträgerverträge bis hin zum privaten Hausverkauf. Die Notare Dr. Ivo und Dr. Lenschow sind Autoren des Fachbuches Weirich/Ivo, „Grundstücksrecht“ (4. Auflage, Beck Verlag 2015).
Bei dem Kauf oder Verkauf von Immobilien stehen erhebliche wirtschaftliche Werte auf dem Spiel. Deshalb hat der Gesetzgeber die Einschaltung des Notars beim Grundstückskauf vorgeschrieben. Unser Notariat führt die Beurkundung durch und berät Sie in allen rechtlichen Fragen rund um den Immobilienerwerb und seine Finanzierung. Nach Beurkundung kümmern wir uns um den reibungs- und risikolosen Vollzug Ihres Kaufvertrages. Ihr Vertrag wird unter anderem Regelungen zu folgenden Fragen enthalten:
Sind auf einer Vertragsseite Gesellschaften oder Personenmehrheiten beteiligt, prüfen wir deren Rechts- und Vertretungsverhältnisse, um die Wirksamkeit des Vertrages zu garantieren. Wenn mehrere Käufer eine Immobilie erwerben möchten, können Sie uns im Vorfeld mit Fragen zur Ausgestaltung ihrer Erwerbergemeinschaft ansprechen. Wir beraten zur Wahl der Erwerbsform genauso wie zu möglichen Wechselwirkungen mit dem Erb- und Ehegüterrecht.
Wir beraten Sie auch bei allen anderen Fragen rund um Ihre Immobilie, etwa Schenkungen, Nießbrauchs- und Wohnungsrechte, Bestellung oder Löschung von Hypotheken, Grundschulden oder Dienstbarkeiten. Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen für die Aufteilung Ihrer Immobilie in Wohnungseigentum und für Bauträgerverträge.